Der Leitfaden wird auf der EUROPA-Website der Kommission offiziell in englischer Sprache veröffentlicht.
Der Leitfaden wird zusätzlich in weiteren EU-Sprachen bereitgestellt. Von der Europäischen Kommission geprüft und freigegeben ist jedoch nur die offizielle englische Fassung des Leitfadens.
Die vorliegende deutsche Übersetzung ist geprüft durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), abgestimmt mit dem österreichischen Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und dem schweizeri-schen Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Offenkundige falsche oder nicht mehr aktuelle Verweise auf Normen oder Rechtsvorschriften wurden in der vorliegenden deutschen Sprachfassung soweit wie möglich korrigiert. Die deutsche Sprachfassung weicht insoweit von der englischen Originalfassung ab.
In Zweifelsfällen sollte immer die offizielle englische Fassung als Referenz herangezogen werden.
Zweck dieses Leitfadens ist, die Konzepte und Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG zu erläutern, um so für eine einheitliche Auslegung und Anwendung der Richtlinie in der gesamten EU zu sorgen. Der Leitfaden richtet sich an alle, die an der Anwendung der Maschinenrichtlinie beteiligt sind.
Die Änderungen im Überblick:
Ab Seite 420 enthält der Leitfaden "Spezielle Leitfäden" zu Themen, die immer wieder Verständnisprobleme bereiten:
Der Leitfaden steht auf der Website der Europäischen Kommission in englischer Sprache zur Verfügung.
Hier der Link zum Download:
Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Auflage 2.2 Oktober 2019