2019-10: EU veröffentlicht aktualisierten Leitfaden zur Maschinenrichtlinie

Der überarbeitete Leitfaden zur Maschinenrichtlinie ist da

Hinweis

Der Leitfaden wird auf der EUROPA-Website der Kommission offiziell in englischer Sprache veröffentlicht.

Der Leitfaden wird zusätzlich in weiteren EU-Sprachen bereitgestellt. Von der Europäischen Kommission geprüft und freigegeben ist jedoch nur die offizielle englische Fassung des Leitfadens.

Die vorliegende deutsche Übersetzung ist geprüft durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), abgestimmt mit dem österreichischen Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und dem schweizeri-schen Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Offenkundige falsche oder nicht mehr aktuelle Verweise auf Normen oder Rechtsvorschriften wurden in der vorliegenden deutschen Sprachfassung soweit wie möglich korrigiert. Die deutsche Sprachfassung weicht insoweit von der englischen Originalfassung ab.

In Zweifelsfällen sollte immer die offizielle englische Fassung als Referenz herangezogen werden.

Zweck dieses Leitfadens ist, die Konzepte und Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG zu erläutern, um so für eine einheitliche Auslegung und Anwendung der Richtlinie in der gesamten EU zu sorgen. Der Leitfaden richtet sich an alle, die an der Anwendung der Maschinenrichtlinie beteiligt sind.

Die Änderungen im Überblick:

  • Kommentare wurden klarer und eindeutiger gefasst, z. B. zu den Dauerbrennern „unvollständige Maschine“ und „Gesamtheit von Maschinen“
  • Rechtliche Hinweise und Begriffe wurden aktualisiert,
  • Kommentare zu Ketten, Seilen und Gurten für Hebezwecke wurden überarbeitet,
  • Anpassungen in Bezug auf land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Pestizid-Ausbringungsmaschinen wurden vorgenommen,
  • Fehler wurden korrigiert, ein thematischer Index wurde hinzugefügt.

Ab Seite 420 enthält der Leitfaden "Spezielle Leitfäden" zu Themen, die immer wieder Verständnisprobleme bereiten:

  • § 411: Sicherheitszäune als Sicherheitsbauteile unter der Maschinenrichtlinie,
  • § 412: Klassifizierung von Lastaufnahmemitteln, die mit Maschinen zum Heben von Lasten verwendet werden,
  • § 413: Not-Halt Geräte,
  • § 414: Schutzeinrichtungen für Drehmaschinen,
  • § 415: Manuell beladene Müllsammelfahrzeuge,
  • § 416: Auswechselbare Ausrüstungen zum Heben von Personen; Ausrüstung zum Heben von Personen, die für Maschinen zum Heben von Lasten konzipiert wurde.

Der Leitfaden steht auf der Website der Europäischen Kommission in englischer Sprache zur Verfügung.
Hier der Link zum Download:
Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Auflage 2.2 Oktober 2019