Die neue Maschinenverordnung VO (EU) 2023/1230 ist am 19.07.2023 in Kraft getreten.
Hersteller müssen die neue Maschinenverordnung ab dem 20.01.2027 anwenden. Einige Anforderungen müssen schon früher angewendet werden.
Wirtschaftsakteure, notifizierte Konformitätsbewertungsstellen und Marktüberwachung haben bis zum 20.01.2027 Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Die neue Maschinenverordnung steht auf der Website der Europäischen Kommission auch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Hier der Link zum Download:
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230