Spätestens seit 2016 ist Risikobeurteilung für technische Produkte Pflicht. Nicht nur nach Maschinenrichtlinie. Auch nach EMV-Richtlinie, Niederspannungs-Richtlinie und nach anderen EU-Richtlinien/EU-Verordnungen.
Jeder Hersteller muss schriftlich nachweisen können, dass er die für sein Produkt vorgeschriebenen Risikobeurteilungen durchgeführt hat.
Für Hersteller ist es nicht ganz einfach, Risikobeurteilung regelkonform durchzuführen. Nur für die Maschinenrichtlinie gibt es die harmonisierte Norm EN ISO 12100, welche eine grundsätzliche Terminologie und Methodologie festlegt und Leitsätze zur Risikobeurteilung und Risikominderung an die Hand gibt.
Wie aber führt man Risikobeurteilung regelkonform nach anderen EU-Richtlinien/EU-Verordnungen durch?