Als Hersteller müssen Sie die CE-Konformität - also die technische Sicherheit Ihrer Produkte - durch eine regelkonforme interne und externe Technische Dokumentation nachweisen. Das können Sie jedoch nur, wenn Sie von Ihren Zulieferern ebenfalls technisch sichere Produkte und eine regelkonforme Technische Dokumentation erhalten.
Vielen Marktakteuren sind die technischen Anforderungen des CE-Rechts und die Anforderungen des CE-Rechts an die Technische Dokumentation nicht oder nicht hinreichend bekannt. Dies gilt ebenso für die Lücken im CE-Recht.
Die Folge ist, dass die CE-Konformität in den AGB, in Lasten- und Pflichtenheften und bei Ausschreibungen nicht, mangelhaft oder sogar falsch berücksichtigt wird.
Gehen Sie nicht davon aus, dass Ihre Vertragspartner CE-konform liefern, nur weil sie hierzu gesetzlich verpflichtet sind. Agieren Sie proaktiv. Machen Sie in Verträgen und Ausschreibungen gut spezifizierte Angaben darüber, was jeder Vertragspartner hinsichtlich der CE-Konformität leisten soll. Regeln Sie kritische Belange der CE-Konformität in Ihren AGB, in Lasten- und Pflichtenheften und bei Ausschreibungen. Regeln Sie Lücken im CE-Recht vertraglich. - Damit Sie nicht erst reagieren müssen, wenn das Kind bereits im Brunnen liegt.
Wir helfen Ihnen dabei, alle kritischen Belange der CE-Konformität in Ihren Verträgen und Ausschreibungen vollständig und angemessen zu berücksichtigen.
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