Der Leitfaden wird auf der EUROPA-Website der Kommission in englischer Sprache veröffentlicht.
Die aktualisierte Auflage 2.3 versteht sich als fortschreibendes Dokument, das überarbeitet und um von der Arbeitsgruppe „Maschinen“ gebilligte neue Erläuterungen ergänzt wird.
Der Leitfaden wird in anderen EU-Sprachen bereitgestellt, jedoch prüft die Kommission nur die englische Fassung.
In Zweifelsfällen sollte daher immer die englische Fassung als Referenz herangezogen werden.
Zweck dieses Leitfadens ist, die Konzepte und Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG zu erläutern, um so für eine einheitliche Auslegung und Anwendung der Richtlinie in der gesamten EU zu sorgen. Der Leitfaden richtet sich an alle, die an der Anwendung der Maschinenrichtlinie beteiligt sind.
Diese dritte Aktualisierung (Auflage 2.3) enthält Klarstellungen bezüglich der Betriebsanleitung und der EG-Konformitätserklärung, sowie der Montageanleitung für unvollständige Maschinen und der Einbauerklärung, wenn diese in digitaler Form bereitgestellt werden. Sie beziehen sich auf die Artikel der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (ABl. L 165 vom 29.6.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1230/oj), die am 19. Juli 2023 in Kraft getreten ist und ab dem 20. Januar 2027 gelten wird.
Die deutsche Übersetzung ist geprüft durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), abgestimmt mit dem österreichischen Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und dem schweizerischen Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
Offenkundige falsche oder nicht mehr aktuelle Verweise auf Normen oder Rechtsvorschriften wurden in der vorliegenden deutschen Sprachfassung soweit wie möglich korrigiert. Die deutsche Sprachfassung weicht insoweit von der englischen Originalfassung ab.
Der Leitfaden steht auf der Website der Europäischen Kommission in deutscher Sprache zur Verfügung.
Hier der Link zum Download:
Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Auflage 2.3 April 2024 (Aktualisierung der 2. Auflage)